Begleiteter Umgang

Umgangsrecht nach § 18 SGB VIII

Begleiteter Umgang

Manchmal leben Eltern und Kinder nicht zusammen oder es gibt Streit in der Familie. Trotzdem ist es wichtig, dass Kinder Kontakt zu ihren Eltern und anderen wichtigen Menschen haben können.

Für Kinder – Du hast das Recht, Zeit mit deinen Eltern zu verbringen, auch wenn sie getrennt leben. Wenn es Schwierigkeiten gibt oder du Sorgen hast, kannst du Unterstützung bekommen. Wichtig ist, dass es dir gut geht und du dich sicher fühlst.

Für Eltern – Eltern können Hilfe und Beratung erhalten, wenn Fragen oder Probleme rund um den Umgang mit ihrem Kind entstehen. Gemeinsam können Lösungen gefunden werden, damit der Kontakt zum Kind möglichst gut funktioniert und das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht.

Wenn es Konflikte gibt – Manchmal ist die Situation zwischen den Eltern sehr schwierig. Dann kann ein sogenannter begleiteter Umgang helfen. Dabei unterstützt eine neutrale Fachkraft die Treffen zwischen Kind und Elternteil. So können die Kontakte in einer sicheren und ruhigen Atmosphäre stattfinden.

Unser Ziel – Wir unterstützen Familien dabei, gute Wege für den Umgang miteinander zu finden. Kinder sollen wichtige Beziehungen behalten können und Eltern sollen dabei Unterstützung erhalten. Das Wohl des Kindes steht dabei immer an erster Stelle.

Kurz gesagt – Wir helfen Kindern und Eltern, miteinander in Kontakt zu bleiben, Konflikte zu lösen und Umgangskontakte so zu gestalten, dass sie für alle Beteiligten, besonders für das Kind, gut gelingen.