Erziehungsbeistand

Erziehungsbeistandschaft nach §30 SGB VIII bezeichnet eine flexible, aufsuchende und individuelle Unterstützung im Rahmen der Jugendhilfe oder der Eingliederungshilfe, die im gewohnten Lebensumfeld (meist bei der Familie oder in einer eigenen Wohnung) stattfindet.

Der Mensch wird in den verschiedenen Lebensaltern vor besondere Aufgaben gestellt. Ganz besonders betroffen sind Kinder und Jugendliche.

Hier gibt es z.B. Schulprobleme, Gewalterfahrung, Süchte wie Spiel-, Drogen-, Computer, Fernsehsucht und Konflikte mit den Eltern.

Unsere geschulten Mitarbeiter*innen besprechen mit den Kinder oder Jugendlichen die Konflikte und Probleme. Lösungen werden gemeinsam erarbeitet und ausprobiert.

Zusammen mit dem Kind oder Jugendlichen werden die Konflikte u. Probleme besprochen. Entsprechend werden Lösungen erarbeitet und ausprobiert.

Mit den Eltern finden in der Regel parallel Gespräche statt um die Familiensituation zu verbessern.